Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbst bestimmte Lebensführung.
Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.
Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.
Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention eingesetzt.
(Definition des BED e.V. 2014)
Um eine Verordnung für Ergotherapie zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
1. Arztbesuch: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt, Facharzt oder einem anderen behandelnden Arzt. Der Arzt wird Ihre Beschwerden und Symptome untersuchen und entscheiden, ob Ergotherapie sinnvoll ist.
2. Verordnung ausstellen lassen: Wenn der Arzt die Notwendigkeit für Ergotherapie sieht, stellt er eine Verordnung (Rezept) aus. Diese enthält Informationen über die Diagnose. die Anzahl der benötigten Sitzungen und die Art der Therapie (z.B. motorisch Funktionelle Therapie)
3. Einen Termin vereinbaren: Rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie eine Email oder kommen Sie gerne vorbei.
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